Als solpecu GmbH möchten wir darauf aufmerksam machen, dass es vermutlich ab 10. April eine neue Förderung für Privatpersonen für Speicher bis 50kWh gibt. Details folgen, sobald wir mehr wissen.
Eventuell wäre es besser zu warten, bis es diese Förderung gibt, bzw mehr Details bekannt werden.
https://www.meinbezirk.at/oberoesterreich/c-wirtschaft/foerderung-fuers-nachruesten-von-pv-speichern-ab-april_a6567272
Ab 10. April soll es wieder eine Förderung für das Nachrüsten von Batteriespeichern bei privaten Photovoltaik-Anlagen durch den Klima- und Energiefonds geben, so Umweltministerin Leonore Gewessler bei der Eröffnung der Energiesparmesse in Wels. Die Fördermodalitäten orientieren sich laut Umweltministerium an der bisherigen Speicherförderung, der finale Förderleitfaden werde Anfang April veröffentlicht.
ÖSTERREICH. Oberösterreichs Energie-Landesrat Markus Achleitner hatte mehrfach ans Klimaministerium appelliert, Förderung für Stromspeicher bis 50 kWh rasch wieder aufzulegen. "Damit kommt das Klimaministerium dem Druck aus Oberösterreich nach und beendeit endlich seine Säumigkeit", kommentiert er die Ankündigung der Umweltministerin.
Bisher 200 Euro pro kWh
Die Förderung des Klima- und Energiefonds sah im Vorjahr eine Pauschale von 200 Euro pro kWh vor. Für einen 15 kWh-Speicher waren das also 3000 Euro Förderung. Bleibt es bei dieser Pauschalhöhe, wäre das angesichts der zuletzt um rund ein Drittel gesunkenen Speicherpreise eine respektable Unterstützung. Kostete ein 15 kWh-Speicher vor einem Jahr noch rund 12.000 Euro inklusive Steuern, liegt er jetzt bei rund 8000 Euro – minus 3000 Euro Förderung würde der Nachrüst-Speicher dann nur auf 5000 Euro kommen.
Sähe die neue Förderung des Klima- und Energiefonds ab 10. April wieder 200 Euro pro kWh vor, wäre das deutlich attraktiver als die seit Jahresbeginn gültige Mehrwertsteuerbefreiung, die aber nur beim Kauf eines Speichers in Verbindung mit einer gesamten Anlage gewährt wird.
Föderung ab 10. April schnell beantragen
Die genaue Höhe der Förderpauschale für heuer steht allerdings noch nicht fest - fix ist laut Umweltministerium nur:
„Wie im Vorjahr wird es im Rahmen des Klima- und Energiefonds eine Förderung von Stromspeicheranlagen geben, die Strom aus bereits bestehenden PV-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh speichern. Der detaillierte Förderleitfaden dazu befindet sich aktuell in der fachlichen Ausarbeitung. Die Ausschreibung des Klima- und Energiefonds dazu wird Anfang des zweiten Quartals 2024 starten und es stehen 35 Mio. Euro zur Verfügung."
Unterschied DE / AT
Die deutsche Finanz legt die EU Richtlinie so aus, dass sie auch Speicher steuerbefreien, hingegen in Österreich ist dies nicht oder nur in bestimmten Situationen und Personen möglich. Daher sollte also in AT jedenfalls eine Förderung kommen!
Die angeführte Auslegung durch das Finanzministerium bedeutet in der Praxis beispielsweise: Wer für den Ankauf eines 10 kWh-Stromspeichers in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung kommen will, muss (ebenfalls steuerbefreite) PV-Module mit insgesamt mindestens 5 kw dazukaufen – für die meisten Betreiber einer PV-Anlage kein gangbarer Weg. Sie verstehen nicht, warum es für das Nachrüsten eines Speichers seit Jahresbeginn keine Förderung mehr gibt. Die bis Ende 2023 vergebenen aber wegen der Komplexität bei der Beantragung viel kritisierten Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sahen eine Förderung von 200 Euro pro kWh vor – machte also 2000 Euro Förderung für einen 10 kWh-Speicher, ungefähr ein Viertel der damals notwendigen Investition.