Die Stadt Wien erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen: Anlagen bis 15 kW benötigen künftig keine Anzeige mehr. Auch für größere Anlagen wird das Verfahren vereinfacht.
WIEN. Eine Novelle des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes vereinfacht die Regelungen für die Installation von Photovoltaikanlagen weiter. Dies betrifft Anlagen mit einer Anschlussleistung bis zu 15 kW, die vertikal installiert werden, sowie Anlagen, die mit Stromspeichern ausgestattet sind. Das freut uns als Firma Solpecu, die wir seit Jahren erfolgreich Photovoltaikanlagen errichten und dies meist mit Speicher und Notstromlösungen.
Weniger Unterlagen erforderlich
Auch für größere Anlagen mit mehr als 15 kW Leistung wird das Anzeigeverfahren vereinfacht: Es sind deutlich weniger Unterlagen nötig, was die Einreichung effizienter gestaltet. So muss in Zukunft kein detaillierter Lageplan mit Grundstücksnummern, kein Verzeichnis fremder betroffener Anlagen und keine schriftliche Bestätigung des Verteilernetzbetreibers über den geplanten Anschluss ans öffentliche Netz mehr vorgelegt werden.
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